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Wir über uns - Ziele
- Qualitativ hochwertige und menschliche Versorgung im Krankheitsfall für alle Krankenversicherten.
Das heißt:
- Jeder Krankenversicherte soll medizinisch notwendige Leistungen nach dem SGB V in Anspruch nehmen können. Die Leistungen sollen ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein.
- Leistungen dürfen aus Alters- und Krankheitsgründen nicht ausgeschlossen werden
- Leistungen müssen dem aktuellen Standard der medizinischen Erkenntnisse entsprechen, sollen sich an anerkannten Leitlinien orientieren, müssen qualitätsgesichert und dokumentiert sein
- Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser, andere Heilberufe) sollen zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung verpflichtet werden
- Beschränkung der Zulassung von Leistungserbringern in der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund von bedarfsgerechten Verhältniszahlen
- Koordination der Zusammenarbeit zwischen der ambulanten und stationären Versorgung, z. B. durch bessere Auslastung von Geräten, bessere Kommunikation und Information zwischen den Leistungserbringern. (integrierte Versorgung)
- Bessere Informationen der Krankenversicherten über ihre Rechte, über medizinische Leistungen und über Verhütung und frühzeitige Erkennung von Krankheiten.
Das heißt:
- Ärzte und Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, die Krankenversicherten über ihre Leistungen, ihre Qualifikation und über die Qualität ihrer Leistungen zu informieren.
- Ärzten in Klinik und Praxis soll eine sachliche, überprüfbare Darstellung ihrer Tätigkeit in der Öffentlichkeit ermöglicht werden.
- Krankenversicherten müssen Informationen zu gängig sein, die ihnen eine selbstbestimmte und freie Arzt- und Therapiewahl ermöglichen und sie vor weniger qualifizierten Ärzten schützt.
- Patient sind besonders in ihrer Situation vor irreführender "Werbung" zu schützen.
- Keine Begrenzung von medizinisch notwendigen Leistungen, besonders bei Behandlung von schweren oder chronischen Erkrankungen.
Das heißt:
- Keine Selektion der Versicherten bei Aufnahme in die GKV nach Risikogruppen, Alter, Geschlecht und Nationalitäten. (Kontrahierungszwang)
- Keine Budgetierung von medizinisch notwendigen Leistungen
- Der Bundesausschuß Ärzte/Krankenkassen soll wissenschaftlich belegte medizinisch notwendige Leistungen definieren und in einem Leistungskatalog zusammenfassen
- Erhaltung des Solidarprinzips in der GKV, wobei sinnvolle Modifikationen möglich sein sollen
- Ablehnung von Bonus/Malus-Regelungen in der GKV
- Patienten sollen zu einer verantwortungsbewussten Inanspruchnahme der Leistungen motiviert werden
- Einsparungen im Leistungsbereich dürfen sich nicht auf Honorare der Leistungserbringer auswirken
- Leistungserbringer dürfen kein Honorar für nicht erbrachte Leistungen erhalten, z. Kostenerstattung B. Pauschalen ohne Leistungspflicht
- Jeder Krankenversicherte soll zwischen Sachleistungen und Kostenerstattung wählen können
- Verbesserung der Patientenrechte
Das heißt:
- Die auf der 72. Gesundheitsminister-Konferenz beschlossenen Patientenrechte müssen den Versicherten allgemein zugängig sein und umgesetzt werden
- Jeder Versicherte soll ein Recht auf objektive und kostenlose Beratung erhalten, wenn ein Verdacht auf Leistungsverweigerung, Leistungsberechnung, Behandlungsfehler und Versorgungsfehler besteht.
- Die freie Arztwahl muss erhalten bleiben
- Die Krankenversicherten müssen in Entscheidungsgremien des Gesundheitswesen ein Mitspracherecht erhalten
- Verbesserung der Angebote zur Vorsorge und Verhütung von Krankheiten für alle Krankenversicherten.
Das heißt:
- Krankenkassen sollen verpflichtet werden, die Krankenversicherten über die Vorsorge- und Früherkennungsleistungen zu informieren und sie zur Teilnahme aufzufordern
- Umfang der Vorsorge- und Früherkennungsleistungen sollen regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert und erweitert werden.
- Vorsorge- und Früherkennungsleistungen sind nicht nur an ökonomischen sondern auch an ethischen Zielen auszurichten
- Gesundheitliche Aufklärung und Information aller Bürger zur Verbesserung der Volksgesundheit, z. B. Einführung einer Gesundheitserziehung in Schulen.
Das heißt:
- Die Bundesregierung wird aufgefordert, die gesundheitliche Aufklärung und Information aller Bürger in Zusammenarbeit mit den Ländern vorzunehmen
- Es wird eine flächendeckende Gesundheitserziehung in allen Schulformen auf Länderebene gefordert
- Sparsame und zweckgebundene Verwendung von Krankenkassenbeiträgen
Das heißt:
- Krankenversicherungsbeiträge dürfen nicht für versicherungsfremde und medizinisch nicht notwendige Leistungen, sowie für nicht erforderliche stationäre Aufenthalte verwendet werden
- Die Transparenz der Verwaltungs- und Leistungsausgaben der GKV muß verbessert werden.
Umsetzung der Ziele
Die Ziele sollen durch eine rechtliche Festlegung der Versichertenvertretung, durch Anhörung in Gesetzgebungsverfahren und durch Einbeziehung in die Entscheidungen der Selbstverwaltung der Leistungserbringer und Versicherungsträger erreicht werden. Durch Öffentlichkeitsarbeit, Befragungen und Informationsveranstaltungen soll eine Meinungsfindung und -bildung erfolgen.
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