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Pressemitteilung vom 20. Dezember 1999

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Rücknahme der Laborreform - fordert der VKVD

Hemsbach, 20. Dezember 1999

Der Verband der Krankenversicherten Deutschlands e. V. (VKVD) als Interessenvertretung aller Krankenversicherten lehnt die Reform des EBM O I/II und OIII (Laborreform) ab und fordert die ärztliche Selbstverwaltung auf, die zum 1.7.99 eingeführte Reform zurück zu nehmen und neu zu gestalten.

Die Ablehnung wird wie folgt begründet:
  1. Laborleistungen dürfen, wie auch alle anderen medizinische notwendigen Leistungen, nicht budgetiert werden. Die Entscheidung des Arztes für oder gegen eine Laborleistung muß ausschließlich nach SGB V §27 (1) erfolgen. ("Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um Krankheiten zu erkennen, zu heilen,..." ) Eine Begrenzung von Laborleistungen (Rationierung) ist im SGB V nicht vorgesehen.

  2. Ein Honorar sollte nur für die Erbringung einer Leistung aber nicht für die Einhaltung eines Budgets bezahlt werden. Der behandelnde Arzt könnte durch einen finanziellen Anreiz verleitet werden, gegen seinen Behandlungsvertrag und seine Kassenarztpflichten zu verstoßen und eine ausreichende Versorgung der Patienten mit notwendigen Laborleistungen in Frage stellen.

  3. Laborpauschalen ohne Leistungsnachweis oder Leistungsabrechnung könnten den Arzt zu Leistungsverweigerung verleiten. Die Qualität der medizinischen Versorgung im Bereich der Laboruntersuchungen wäre dann nicht mehr sicher gestellt.

  4. Das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt wird durch finanzielle Anreize zur Verhinderung von Laborleistungen erheblich gestört. Der Patient muß seinem Arzt vertrauen können, daß er alle für ihn notwendigen Leistungen erbringt, bzw. erbringen läßt, also auch Laborleistungen, unabhängig von wirtschaftlichen Faktoren.

  5. Es besteht die Gefahr, daß das Prinzip der EBM-Reform auch auf andere Leistungskomplexe, z. B. auf radiologischen Leistungen, übertragen und damit die Qualität der medizinischen Versorgung weiter verschlechtert wird.

Die bisherige Einzelleistungsvergütung im Laborbereich ist der jetzigen Lösung vorzuziehen. Einem möglichen Mißbrauch könnte durch entsprechende Leitlinien zur Diagnostik und Verlaufskontrolle (Monitoring) und durch strengere Kontrollmaßnahmen vorgebeugt werden.

Verband der Krankenversicherten Deutschlands e. V. (VKVD)
Bernd Spreemann
Ahornstr. 3
69502 Hemsbach
Telefon: 06201/49 39 23
Telefax: 06201/49 39 24
Mail:  VKVD@t-online.de



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