Der VKVD lehnt jegliche Budgetierung in der GKV ab
Hemsbach, 17. Dezember 1999
Nach dem Scheitern des Globalbudgets im Bundesrat sollen nicht zustimmungspflichtige sektorale Budgets aller Leistungsbereiche in der ambulanten Versorgung eingeführt werden.
Der Verband der Krankenversicherten Deutschlands e. V. (VKVD) hält sektorale Budgets für noch rigider als Globalbudgets und lehnt diese strikt ab. Sie führen einerseits zu einer Rationierung von Gesundheitsleistungen und andererseits zu einer totalen Unflexibilität bei der Ausgabensteuerung. Über- bzw. Unterschreitungen der Ausgaben einzelner Leistungssektoren können dann nicht mehr ausgeglichen werden.
Die bestehenden Budgets in der ambulanten Versorgung führen bereits heute zu Rationierungsmaßnahmen der Leistungserbringer, besonders in der Versorgung chronisch Kranker. So werden teilweise medizinisch notwendige Leistungen zum Nachteil der Patienten nicht erbracht, wenn die jeweiligen Budgets aufgebraucht sind, wie z. B. bei der Verordnung von Arznei- und Heilmitteln. Die Leistungserbringer sind zum Teil nicht mehr in der Lage, die Ansprüche der Versicherten nach SGB V §27 (1) zu erfüllen ("Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern"). Fortschritte in Diagnose und Therapie sind für den Normalversicherten nicht mehr verfügbar, obwohl er nach SBG V §2 (1) einen Anspruch darauf hat ("...Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen").
Es bestehen bereits heute große Defizite in der Versorgung von z. B. psychisch Kranken, Schmerzpatienten, Diabetikern, Bluthochdruck- und Lungenkranken.
Der VKVD fordert deshalb die verantwortlichen Politiker auf, an einen gemeinsamen Tisch zurückzukehren und eine Gesundheitsreform zu erarbeiten, die den Bedürfnissen der Patienten und Versicherten entspricht.
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