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Pressemitteilung vom 18. März 2004
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Ausnahmeliste weckt falsche Hoffnungen für Homöopathika-Erstattung
Berlin - Homöopathische Arzneimittel wird es auch in Zukunft auf Kassenrezept faktisch nicht geben. "Wer etwas anderes behauptet, der betreibt Etikettenschwindel," betonte der Präsident des Verbandes der Krankenversicherten Deutschlands (VKVD), Heinz Windisch, heute (18.) in Berlin.
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgelegte Ausnahmeliste erlaube zwar bei schwerwiegenden Erkrankungen die Erstattung rezeptfreier Medikamente durch die gesetzlichen Krankenkassen - "aber nur dann". Aufgelistet sind zum großen Teil Ergänzung-stherapien z.B. bei schweren Magnesium- , Kalium-, Eisenmangelerscheinungen und weitere Erkrankungen wie Schlaganfall, dialysepflichtige Nierenkrankheiten oder allergischer Notfall. Diese Indikationen entzögen sich typischerweise der homöopathischen Behandlung.
Krankheiten, wie etwa Arthrose, Herz-Kreislauf-Probleme oder Schwindel, für deren Therapie die modernen homöopathischen Komplexmittel große Bedeutung hätten, zählten dage-gen nicht zu den Ausnahmen. Windisch: "Das heißt: Praktisch alle homöopathischen Medikamente kommen für die Erstattung nicht in Frage." Die deklarierte Öffnung für Homöopathie werde durch die gleichzeitig geschaffene Zugangssperre ad Absurdum geführt. Arzt und Pa-tient bliebe als Alternative nur das "grüne Rezept", also die Verordnung zum Selbstkauf, um auf diese Weise die wirksame und zugleich sanfte Therapie fortzusetzen.
Der VKVD-Präsident kritisierte generell die restriktive Haltung des Bundesausschusses gegenüber den rezeptfreien Medikamenten. Die Ausnahmeliste sei zu eng gehalten. Dies führe entweder zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Versicherten, die auch bei der Überforderungsklausel nicht mitzähle, oder zu einer Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn den Ärzten bleibe oft nichts anderes übrig, als auf rezeptpflichtige, teurere Präparate auszuweichen.
Windisch forderte den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, die Ausnahmeliste durch Hineinnahme der schwerwiegenden chronischen Erkrankungen und der homöopathischen Komplexmittel, die in diesen Indikationen heute schon Standard sind, zu ergänzen. Rezeptfreie Medikamente - ob homöopathisch oder chemisch-definiert - kämen die Krankenkassen schon deshalb billiger, weil die neue Arzneimittelpreisverordnung - und damit der Aufschlag von acht Euro in der Apotheke - für sie nicht gelte. Bleibe die Ausnahmeliste so eng, habe nicht nur der Versicherte den Schaden, "dann schneiden sich Kassen und Ärzte ins eigene Fleisch".
Rückfragen: Verband der Krankenversicherten Deutschlands e.V. (VKVD)
Bleibtreustr. 24, 10707 Berlin,
Tel.: 030 - 88 62 52 87, FAX 030 - 88 6253 26
buero@vkvd.de
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E-Mail: office@postina-pr.de
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