Laboruntersuchungen der Arztpraxis -
Ein Infoblatt für Versicherte über die Laborreform der Ärzte
Hemsbach, 26. November 1999
Erste Beobachtungen über die Reaktion der niedergelassenen Ärzte auf die Laborreform legen nahe, daß medizinisch notwendige Laboruntersuchungen unterlassen werden könnten. Der Verband der Krankenversicherten Deutschlands e. V. (VKVD) informiert deshalb die Krankenversicherten der gesetzlichen Krankenkassen über die Laborreform, über die möglichen Auswirkungen auf die Patienten und über Wege, sich zur Wehr zu setzen.
Die Zahl der von den niedergelassenen Ärzten in den beiden ersten Monaten seit der Laborreform in Auftrag gegebenen speziellen Laboruntersuchungen ist nach ersten Beobachtungen um über 50% zurückgegangen. Dies kann nur dahingehend interpretiert werden, daß entweder medizinisch notwendige Leistungen verweigert wurden und werden oder bisher von den Ärzten nicht notwendige Laboruntersuchungen erbracht wurden, weil sie daran verdienten.
Um sicherzustellen, daß die Versicherten die notwendigen Leistungen erhalten, wird in einem Informationsblatt: "Laboruntersuchungen der Arztpraxis" den Versicherten der GKV aufgezeigt,
- welches Recht auf Laborleistungen sie haben
- daß der Arzt ein Laborhonorar erhält, auch wenn er keine Laboranalysen abrechnet
- daß der Arzt über zwei Laborkostenbudgets verfügt, bei deren Überschreitung ihm das Honorar gekürzt wird
- welche Wege sie beschreiten können, wenn sie glauben, der Arzt habe nicht die notwendigen Laboruntersuchungen veranlaßt.
Weiterhin informiert das Infoblatt über Ausnahmen bei besonderen Erkrankungen, z. B.
Diabetes, Niereninsuffizienz, HIV-Infektionen. Eine spezielle Hilfe bietet der VKVD allen Versicherten an mit der Telefonnummer:
Tel. Nr. 0190 / 50 00 07 - 1,21 DM/Min.
Montag bis Freitag 9.00 - 18.00 Uhr
Rückfragen unter:
Verband der Krankenversicherten Deutschlands e. V. (VKVD)
Ahornstr. 3
69502 Hemsbach
Telefon: 06201/49 39 23
Telefax: 06201/49 39 24
Mail: VKVD@t-online.de
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