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Pressemitteilung vom 13. Juni 2003

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"Labortests: Was zahlt die Krankenkasse?"
 


Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt labordiagnostische Leistungen, wenn der Arzt dem begründeten Verdacht auf Vorliegen einer Er-krankung nachgehen will und der dazu benötigte Test zum Leistungskatalog der Kassen gehört.

Klagt ein Patient im Frühling zum Beispiel über Beschwerden, die einen Allergieverdacht nahe legen, etwa über gerötete Augen, dann zahlt die Krankenkasse den vom Arzt angeordneten Allergietest. Möchte ein Patient, der keine Beschwerden hat, auf Nummer Sicher gehen und wissen, ob er ein Allergierisiko in sich trägt, dann muss er die Untersu-chung seiner Blutprobe selbst finanzieren.

Ob die Krankenkasse zahlt oder nicht, hängt auch davon ab, ob ein entsprechender Test vom zuständigen Bundesausschuss der Ärzte- und Krankenkassen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversi-cherung aufgenommen wurde. Bei manch wichtigem Test steht dies noch aus.

Ein Beispiel: Mit dem Toxoplasmose-Test können Schwangere prüfen, ob sie mit der Krankheit infiziert sind. Sind sie nicht infiziert und tritt die Erstinfektion ab dem vierten Schwangerschaftsmonat auf, dann ist das Kind von Tod oder Behinderung bedroht. Ist die Frau vorher schon an Toxoplasmose erkrankt und wird dann schwanger, kann dem Kind nichts passieren. Dieser Test wird von den Krankenkassen in der Mut-terschaftsvorsorge unverändert nicht bezahlt, es sei denn, der Arzt hat einen konkreten Verdacht, zum Beispiel, weil die Schwangere Kontakt mit einer Katze hatte. Auch ganz neue Tests sind in der Regel keine Kassenleistung. Das gilt zum Beispiel für den neuen Test zur Früher-kennung des Harnblasen- und des Prostatakrebses.

Deshalb bieten viele Ärzte im Interesse ihrer Patienten solche Tests als Sonderleistung an. Leider muss der Patient diese Tests dann selbst be-zahlen.



Rückfragen: Verband der Krankenversicherten Deutschlands e.V. (VKVD)
Bleibtreustr. 24, 10707 Berlin,
Tel.: 030-88 62 52 87, FAX 030-88 6253 26
buero@vkvd.de
www.vkvd.de

oder: PPR Postina Public Relations
Tel. 06257-507 99-0
Fax. 06257-507 99-4
E-Mail: office@postina-pr.de



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