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Pressemitteilung vom 13. Juni 2003
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"Fakten zur laborärztlichen und labordiagnostischen Versorgung"
Laborärzte: In Deutschland arbeiten nach der Statistik der Kassenärztlichen Bun-desvereinigung rund 930 Laborärzte.
Tätigkeit der Laborärzte: Laborärzte untersuchen Körperflüssigkeiten, Gewebe und Ausscheidungen des menschlichen Körpers, z. B. Blut, Urin, Stuhl. Laborärzte kön-nen heute dank moderner Analysesysteme und neuentwickelter Reagenzien weit über 2000 Parameter prüfen, die Hinweise auf den Gesundheitszustand eines Men-schen geben.
Laborarztpraxen: In Deutschland gibt es rund 220 Laborarztpraxen und laborärztli-che Institute sowie etwa 1500 Krankenhauslabore.
Zahl der Speziallaboruntersuchungen: Im Jahr 2002 führten Laborärzte in Deutschland fast 52 Millionen Speziallaboruntersuchungen durch, etwa drei Millio-nen mehr als im vergangenen Jahr.
Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für labordiagnostische Leistungen: Im Jahr 2002 gaben die gesetzlichen Krankenkassen 3,19 Milliarden Euro für labor-diagnostische Leistungen bei niedergelassenen Ärzten und im Krankenhaus aus, 6 Prozent mehr als 1993, während die GKV-Gesamtausgaben in diesem Zeitraum um 31,7 Prozent stiegen. Der Kostenanteil aller labordiagnostischen Leistungen an den Gesamtausgaben der Krankenkassen lag bei 2,24 Prozent.
Abrechnung labordiagnostischer Leistungen: Die Höhe des Honorars für eine bestimmte labordiagnostische Leistung ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgelegt worden. Für Privatpatienten gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Gesamtsumme des Honorars für alle Laborleistungen des EBM des einzelnen Arztes darf jedoch eine bestimmte Grenze, sein Laborbudget, nicht überschreiten, andernfalls muss der veranlassende Arzt die Kosten für die Überschreitung selbst tragen.
Laborgemeinschaften: Da moderne diagnostische Verfahren einen enormen finan-ziellen und technischen Aufwand erfordern, haben sich mehr und mehr Ärzte zu La-borgemeinschaften zusammengeschlossen. Das erlaubt eine Automatisierung von Routine-Untersuchungen und die Gewährleistung einer gleichbleibend hohen Quali-tät. Moderne Analysesysteme können mehrere tausend Untersuchungen pro Tag durchführen.
Allgemeinlabor: Jeder niedergelassene Arzt kann bestimmte ärztliche Laborunter-suchungen in der eigenen Praxis durchführen. Dazu zählen zum Beispiel die Be-stimmung des Blutzuckers, der Blutfettwerte, die Zählung der Blutkörperchen usw. In aller Regel werden jedoch auch solche Untersuchungen aus Kostengründen in den Laboratorien von Laborgemeinschaften durchgeführt, aber vom Arzt selbst mit seiner Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet.
Speziallabor: Bestimmte Laboruntersuchungen sind spezialisierten Ärzten, den Fachärzten für Laboratoriumsmedizin, sowie Ärzten, die einen speziellen Sachkun-denachweis erbracht haben, vorbehalten. Zu den Speziallaboruntersuchungen zäh-len beispielsweise die quantitative Bestimmung von Hormonen, Tests auf Hepatitis, HIV, Salmonellen usw.
Diagnostica-Industrie: Sie stellt zur Diagnose menschlicher Krankheiten entspre-chende Untersuchungssysteme und Reagenzien her. Ungefähr 15 Prozent des Um-satzes von ca. 1,7 Milliarden Euro gehen in die Forschung zur Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Tests. Aktuelles Beispiel ist der innerhalb kürzester Zeit entwickelte Test auf SARS.
Die Interessen der Diagnosticaunternehmen in Deutschland werden vom Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertreten. Zu diesem Wirtschaftsverband gehören 77 Mitgliedsunternehmen.
Rückfragen: Verband der Krankenversicherten Deutschlands e.V. (VKVD)
Bleibtreustr. 24, 10707 Berlin,
Tel.: 030-88 62 52 87, FAX 030-88 6253 26
buero@vkvd.de
www.vkvd.de
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Tel. 06257-507 99-0
Fax. 06257-507 99-4
E-Mail: office@postina-pr.de
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