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Pressemitteilung vom 25.Juni 2002
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"Für verweigerte Arznei erhält Arzt bis zu 5000 Euro"
Berlin - "Wenn Ärzte ihren Patienten Medikamente vorenthalten, werden sie dafür belohnt." Auf diesen Nenner hat der Präsident des Verbands der Krankenversicherten Deutschland (VKVD) , Heinz Windisch, die Bonusregelungen gebracht, auf die sich immer mehr Kassenärztliche Vereinigungen mit den gesetzlichen Krankenkassen einigen. In diesen Verträgen werden Ärzte mit bis zu 5000 Euro pro Jahr belohnt, wenn sie weniger Arzneimittel verordnen.
Dies hält der VKVD-Chef für einen Skandal. In Berlin sagte er heute (25. Juni): "Es ist im höchsten Maße unethisch, wenn der Arzt zum Nachteil der Patienten Arzneimittel verweigert oder billige, nebenwirkungsreichere Medikament verordnete und daran verdient."
Nach Angaben von Windisch haben die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Berlin Bonus-Verträge abgeschlossen. In Nordrhein erhält der Arzt eine Prämie bis 5000 Euro und in Berlin bis 2500 Euro, wenn er seine Verordnungskosten senkt. Der einzelne Arzt stehe damit vor der Entscheidung, im Sinne des Patienten ein Arzneimittel zu verordnen oder aus eigennützigen wirtschaftlichen Erwägungen darauf zu verzichten.
Die Krankenversicherten-Vertretung sieht durch diese Praxis das Patienten-Arzt-Verhältnis massiv gestört. Dies gelte selbst für das Vertrauensverhältnis zu therapeutisch korrekt verordnenden Ärzten.
Nach Auffassung des VKVD verstoßen die Bonus-Verträge gegen die Berufsordnung der Ärzte. Sie erklärt es für unzulässig , sich "Geschenke oder andere Vorteile ... versprechen zulassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt werden kann, dass der Arzt in seiner ärztlichen Entscheidung beeinflusst sein könnte." Diese Regelung solle zwar verhindern, dass Ärzte sich von Arzneimittelherstellern für die Verordnung von Medikamenten entlohnen lassen. Sie müsse umgekehrt aber auch für eine Verweigerung gelten.
Der VKVD fordert deshalb die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen auf, die geschlossenen Verträge sofort und rückwirkend zu stornieren und keine neuen abzuschließen. Auch den Gesetzgeber nimmt der VKVD in die Pflicht. Er solle dafür zu sorgen, dass der Arzt nicht aus einer Verweigerung einer medizinisch notwendigen Leistung wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann.
Rückfragen: Verband der Krankenversicherten Deutschlands e.V. (VKVD)
Bleibtreustr. 24, 10707 Berlin,
Tel.: 030-88 62 52 87, FAX 030-88 6253 26
buero@vkvd.de
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