Krankenversichertenverband VKVD lehnt Schmidt-Plan ab:
Gesundheitspass entmündigt Patienten
Berlin, 07. Januar 2002
Die von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt geplante Einführung eines elektronischen Gesundheitspasses trifft beim Verband der Krankenversicherten Deutschlands (VKVD) auf entschiedenen Widerstand. VKVD-Präsident Heinz Windisch forderte die Ministerin heute in Berlin auf, die Vorbereitungen zur Einführung dieses Passes sofort einzustellen.
Die Vorteile einer solchen Chipkarte, auf der alle Gesundheitsdaten, Krankheiten, Diagnosen und Therapien des Versicherten gespeichert würden, stünden in keinem Verhältnis zu ihrem enormen Missbrauchspotenzial, betonte Windisch. Zum einen könne der Zugriff unberechtigter Dritter - etwa von Versicherungen, Polizei oder Arbeitgeber - auf diese persönlichen Daten nicht ausgeschlossen werden. Entscheidender aber sei, dass der Patient auch bei legaler Nutzung der gespeicherten Daten mehr denn je zum "herumgeschubsten Objekt des Gesundheitssystems degradiert wird," sagte der VKVD-Präsident wörtlich.
Die Stellung des Patienten verschlechtere sich mit dem elektronischen Gesundheitspass gravierend zum unmündigen Bürger. Er könne künftig kaum noch entscheiden, wer ihn wie behandeln solle. Ausschlaggebend für die einzuleitenden Therapien seien künftig vielmehr die gespeicherten Informationen, nach denen im Extremfall auch entschieden werde, ob eine Behandlung überhaupt noch lohnt.
Der Patientenpass ermögliche nicht nur die Kontrolle des Patienten, sondern auch die der Ärzte. Die vom Arzt gewählte Therapie werde für jeden transparent, der Zugriff auf die Daten habe. Damit würden die Mediziner gezwungen, nur noch Maßnahmen zu wählen, die wirtschaftlich unangreifbar sind und nicht die Gefahr von Regressen bergen. Im Sinne des Patienten sei dies nicht. Das Arzt-Patienten-Verhältnis werde gestört, da das Arztgeheimnis und die Vertraulichkeit der Patientendaten durchlöchert werde.
Das Gesundheitswesen degeneriere bei der obligatorischen Einführung des Patientenpasses für alle Versicherten zum totalen Überwachungssystem, in dem die Freiheitsrechte des Bürgers auf der Strecke blieben.
Für eine kleine Gruppe chronisch Kranker, die sich Disease-Management-Programmen angeschlossen hätten, ist es für den VKVD vorstellbar, es dem einzelnen Patienten zu überlassen, ob er einen solchen Pass in Anspruch nehmen will. Neben der Freiwilligkeit sei jedoch Voraussetzung, dass die Teilnehmer selbst entscheiden, welche Daten gespeichert und von Dritten gelesen werden. Sie müssten zudem ihren Datenbestand jederzeit selbst kontrollieren können. Krankenversicherungen und anderen Institutionen ist grundsätzlich der Zugriff auf die Daten zu verwehren, betonte der VKVD.
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