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Pressemitteilung vom 16. Mai 2001

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Ja zur Abschaffung der Arznei-, Verbands- und Heilmittelbudgets

Hemsbach, 16. Mai 2001

"Die Realität zwingt zu politischer Einsicht und Abkehr von der Budgetpolitik der Arzneimittelversorgung mit der Kollektivhaftung der Ärzte", so der Präsident Heinz Windisch vom Verband der Krankenversicherten Deutschlands e. V. (VKVD). Der VKVD begrüßt den Referentenentwurf zum "Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz", den Bundesgesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt am 10. Mai 2001 in Berlin vorstellte.

Staatlich verordnete Budgets eigenen sich eben nicht zur qualitätsbezogenen Versorgung von Kranken. Zu dieser Einsicht gelangte nicht nur Horst Seehofer, sondern jetzt auch Ulla Schmidt und verabschiedet sich von der rot/grünen Koalitionsvereinbarung. Die Regierung kehrt zu ihren ureigensten Aufgaben zurück und verpflichtet per Gesetz die Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen nach dem medizinischen Bedarf und der medizinischen Qualität unter Einbeziehung von Wirtschaftlichkeitsreserven die Arzneimittelversorgung unter Beitragssatzstabilität selbst zu steuern. Wenn dadurch auch nicht mehr Geld ins System der GKV fliesst, so hat die Selbstverwaltung doch die Chance, gemeinsam festzulegen, wie die Versorgung der Patienten erfolgen soll und kann. Das hierbei nicht nur der wirtschaftliche und qualitätsgesicherte Einsatz von innovativen Arzneimitteln, sondern auch Verlagerungen vom stationären in den ambulanten Bereich berücksichtigt werden sollen, ist sehr zu begrüßen.

Der VKVD appelliert deshalb an die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassenverbände, sowie an die Kassenärztlichen Vereinigungen, Arzneimittelvereinbarungen zu treffen, die den einzelnen Arzt wieder in die Lage versetzen, seine Patienten nach medizinischer Notwendigkeit Arzneimittel zu verordnen und nicht nach einem imaginären Kollektivbudget. Die Selbstverwaltung ist nun aufgerufen ein Ausgabenvolumen für verordnete Arznei- und Verbandsmittel, bzw. für Heilmittel durch Festlegen von Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen in Form von Zielvereinbarungen zu vereinbaren und das Ausgabenvolumen des laufenden Jahres einzuhalten. Keine leichte Aufgabe unter dem Sicherstellungsauftrag der Ärzte.

Der VKVD fordert deshalb alle Kassenärztliche Vereinigungen auf, bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes dafür zu sorgen, dass die arzneimittelverordnenden Ärzte:
  1. chronisch Kranke wieder nach medizinischer Notwendigkeit unter Berücksichtigung von Innovationen u. Leitlinien mit Arzneimitteln versorgen

  2. nur wirksame und kostengünstige Arzneimittel verordnen

  3. in Pharmakologie nach dem Vorbild der KV Hessen fortgebildet werden

  4. schnellstmöglich von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung Richtgrößenvolumina und Hilfestellung zu deren Einhaltung erhalten

  5. irreführendes Informationsmaterial (Plakate, Infoblätter) zur bisherigen Budgetregelung schnellstens aus ihren Praxen entfernen
Die Krankenkassen fordert der VKVD auf, Verordnungsdaten arztbezogen so schnell wie möglich den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung zu stellen, damit der einzelne Arzt durch mehr Transparenz Wirtschaftlichkeitsreserven seines Verordnungsverhalten erkennen und ausschöpfen kann.

Verband der Krankenversicherten Deutschlands e. V. (VKVD)
Ahornstr. 3
69502 Hemsbach
Telefon: 06201/49 39 23
Telefax: 06201/49 39 24
Mail:  VKVD@t-online.de



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