Jod- und Folsäureprophylaxe in der Schwangerschaft
Hemsbach, 26. März 2001
Der Präsident des Verbandes der Krankenversicherten Deutschlands e. V. (VKVD), Heinz Windisch, begrüßt die Position der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Jod- und Folsäureprophylaxe in der Schwangerschaft, die sie den Kassenärztlichen Vereinigungen in einem Schreiben vom 5. Januar 2001 mitteilte.
Die KBV kommt zu dem Fazit, dass die fehlende Jodid- und Folsäureprophylaxe zu Schäden bei der Entwicklung des Kindes führen kann und somit nach §23 Abs. 1 SGB V der Einsatz von Arzneimittel zur Vermeidung dieser Schäden zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist. Auch die derzeit gültigen Arzneimittel-Richtlinien Nr. 15 schließen sich dem an, wonach die Prophylaxe von Zahn- und Knochenerkrankungen des Kindes, Schilddrüsenerkrankungen und Osteoporose der Leistungspflicht der GKV zuzuordnen ist.
Die meisten Schwangeren leiden unter einem Jod- und Folsäuremangel, der letztendlich zu vermehrten Missbildungen und Schilddrüsenerkrankungen des Kindes führen kann. Eine Jodid- und Fohlsäuresubstitution vor und während einer Schwangerschaft kann somit zu Lasten der GKV vom Arzt verordnet werden. Der VKVD sieht in dieser Feststellung einen wichtigen Beitrag zur Verringerung von Missbildungen und Schilddrüsenerkrankungen bei Kindern, und somit eine erhebliche finanzielle Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung, trotz Verordnung von Jodid und Folsäure auf Kassenrezept.
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