Blutzucker-Messgeräte zur Selbstkontrolle für alle insulinbehandelte Diabetiker
Hemsbach, 23. März 2001
Der Verband der Krankenversicherten Deutschlands e. V. (VKVD) informiert durch einen Handzettel über eine Indikationsausweitung zur Verordnung von Blutzucker-Messgeräten.
Alle insulinbehandelte Diabetiker haben Anspruch auf ein Blutzucker-Messgerät, wenn der Arzt eine Selbstmessung verordnet. So entschieden die Spitzenverbände der Krankenkassen bereits im Sommer 2000. Bisher waren Blutzucker-Messgeräte nur dann auf einem Kassenrezept verordnungsfähig, wenn der Diabetiker die visuelle Auswertung eines Blutzucker-Teststreifens auf Grund einer Farbsehschwäche oder Sehbehinderung nicht vornehmen konnte. In der Regel war laut Hilfsmittelverzeichnis ein zusätzlicher augenärztliche Befund als Nachweis notwendig.
Bis zur Änderung des Hilfsmittelverzeichnis empfehlen die Spitzenverbände der Krankenkassen die Indikationsausweitung sofort vorzunehmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wurde durch den federführenden IKK-Bundesverband darüber in Kenntnis gesetzt, die wiederum die Kassenärztlichen Vereinigungen informierte. Bei vielen Ärzten und Patienten ist diese wichtige Änderung jedoch nicht bekannt, so dass das Messgerät oft noch selbst gekauft wird. Der VKVD erstellte deshalb einen Handzettel zur Information der Diabetiker, der in Kürze in allen öffentlichen Apotheken ausgelegt wird.
Rückfragen unter:
Verband der Krankenversicherten Deutschlands e. V. (VKVD)
Ahornstr. 3
69502 Hemsbach
Telefon: 06201/49 39 23
Telefax: 06201/49 39 24
Mail: VKVD@t-online.de
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