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[09.11.2005] Versicherte müssen einen Sonderbeitrag leisten
Um die Lohnnebenkosten zu senken, verändert der Gesetzgeber zum 1. Juli 2005 die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle gesetzlich Versicherten zahlen ab 1. Juli 2005 einen einkommensabhängigen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens.
An diesem Beitrag beteiligt sich der Arbeitgeber nicht. Die Krankenkassen sind laut Gesetz gehalten, diese zusätzliche Belastung der Versicherten durch Beitragssatzsenkungen abzumildern.
Das neue Gesetz legt den Start der Zahnersatz-Versicherung und der Neuregelung beim Krankengeld zusammen. Der laut Gesundheitsreform ab 1. Januar 2006 fällige Sonderbeitrag (0,5 Beitragssatzpunkte) wird sechs Monate früher eingeführt.
Ab 1. Juli 2005 müssen Versicherte deshalb einen Sonderbeitrag von insgesamt 0,9 Prozent leisten: 0,4 Prozent Zahnersatz plus 0,5 Prozent für das Krankengeld.
Besonders schlimm ist diese Erhöhung für Rentner. Da sie in diesem Jahr wieder eine Null-Runde hinnehmen mussten, bedeutet das für viele teilweise bis zu 10,00 Euro weniger auf dem Konto.
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