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[02.02.2006] Widerstand gegen Sparversuche der AOK Sachsen-Anhalt wächst. Patienten fordern: Kasse soll zu bewährter Versorgung zurückkehren.
Magdeburg - Gegen die Versuche der AOK Sachsen-Anhalt, auf Kosten schwer kranker luftröhrenschnitt-Patienten und Kehlkopfloser zu sparen, formiert sich zunehmend Widerstand.
Bei einem von rund hundert Betroffenen besuchten Infotreffen wurde am Dienstagabend in Magdeburg einstimmig eine Resolution verabschiedet. Mit ihr wird die AOK aufgefordert, zu der jahrzehntelangen bewährten Einzelabrechnung der medizinisch notwendigen Hilfsmittel zurückzukehren. Nur so sei eine medizinisch angemessene, qualitativ ausreichende und individuelle Versorgung der Patienten und Beratung der Angehörigen gewährleistet, heißt es weiter in der Resolution. Seit September zahlt die AOK dafür nur eine niedrige Pauschale. Seither häufen sich Berichte über Hygienemängel, mangelhafte Beratungen und Betreuungen der Betroffenen, verzögerte Versorgung und nicht ausreichende Menge der nötigen Hilfsmittel.
Unterstützung erhielten die Patienten von Professor Dr. Hermann Seeber. Der Chefarzt der HNO-Klinik im Städtischen Klinikum Dessau und Vorsitzender der Fach- und Prüfungskommission der Landesärztekammer Sachsen-Anhalt betonte, er verfolge die verspätete und unzureichende Hilfsmittelversorgung der Tracheostomaträger durch die AOK Sachsen-Anhalt mit zunehmender Sorge. Die Qualitätsmängel in der Versorgung führten immer öfters zu zusätzlicher stationärer Behandlung und letztlich einer Kostensteigerung für die AOK.
Eingeladen zu dem Infotreffen hatte die Arbeitsgemeinschaft Tracheostoma, in der sich drei Patientenorganisationen, der Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten, der Bundesverband Schädel-Hirnpatienten in Not und der Verband der Krankenversicherten Deutschlands zusammengeschlossen hatten.
Resolution
Luftröhrenschnitt-Patienten und Kehlkopflose werden in keinem Bundesland schlechter versorgt als in Sachsen-Anhalt. Dort versucht die AOK Sachsen-Anhalt derzeit als einzige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland ihre Kosten auf dem Rücken von Patienten mit Luftröhrenschnitt (Tracheostoma) durch eine extrem niedrige pauschale Vergütung zu reduzieren.
Seit der Einführung dieser Pauschalierung häufen sich Berichte über Hygienemängel, mangelhafte Beratungen und Betreuungen der Betroffenen sowie verzögerte Versorgungen mit den notwendigen Hilfsmitteln. Auch Fälle von nicht ausreichenden Versorgungsmengen sind uns bekannt geworden. Damit verletzt die AOK die Rechte der betroffenen Patienten erheblich.
Die Arbeitsgemeinschaft Tracheostoma fordert daher die AOK auf, zur bedarfsgerechten Einzelabrechung von Hilfsmitteln zurückzukehren. Nur dadurch ist eine medizinisch angemessene, qualitativ ausreichende und individuelle Versorgung der Patienten und Beratung der Angehörigen gewährleistet, so wie es im Sozialgesetzbuch V, § 33 festgelegt ist. Eine Beibehaltung der jetzigen Praxis ist gesundheits- und sozialpolitisch nicht zu verantworten.
In der Arbeitsgemeinschaft Tracheostoma haben sich mehrere Selbsthilfeverbände zusammengeschlossen, neben dem Bundesverband der Kehlkopflosen, der Bundesverband Schädel und Hirnpatienten in Not und der Verband der Krankenversicherten Deutschlands (VKVD).
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