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Paracetamol wird ab 1. April 2009 teilweise verschreibungspflichtig

  [07.11.2008] Ab dem 1. April 2009 werden Arzneimittel mit dem Wirkstoff Paracetamol verschreibungspflichtig. Diese Regelung gilt, wenn in einer Packung mehr als 10 Gramm Paracetamol enthalten sind.

Medikamente mit dem Wirkstoff Paracetamol werden laut einer Entscheidung des Bundesrats ab April 2009 verschreibungspflichtig, wenn in einer Packung mehr als zehn Gramm Paracetamol enthalten sind. Dieser Entscheidung liegen neue Studien über Nebenwirkungen von Paracetamol zu Grunde.

Unbenommen seiner hervorragenden Wirksamkeit als schmerz- und fiebersenkendes Mittel, kann Paracetamol zu schweren Leberschäden führen. Diese Nebenwirkung wurde beobachtet, wenn einmalig mehr als 10 bis 12 Gramm oder über einen längeren Zeitraum mehr als 7,5 Gramm Paracetamol täglich eingenommen wurde. Bei Kindern waren diese Grenzwerte geringer.

Die Freiverkäuflichkeit von Paracetamol zeigt noch weitere Nachteile. Oft ist der Wirkstoff in Kombinations-Präparaten enthalten. Damit besteht die Gefahr von ungewollten Überdosierungen. Ferner waren die Selbstmordversuche mit Paracetamol soweit angestiegen, dass das Medikament auf der Liste der Selbstmorde mit Tabletten ganz oben steht.

Durch diese neue Regelung erhoffen sich Politiker und Apotheker einen sensibleren Umgang mit paracetamolhaltigen Arzneimitteln.




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