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Mitgliedschaft im VKVD
Der VKVD unterscheidet zwischen Fördermitgliedern und ordentlichen Mitgliedern. Fördermitglieder zahlen ihren Jahresbeitrag und können alle Leistungen des Verbandes in Anspruch nehmen. Sie haben in den Mitgliederversammlungen jedoch kein Stimmrecht.
Jeder Krankenversicherte und Mitversicherte, unabhängig ob pflicht-, freiwillig oder privatversichert, kann nach Antragstellung Fördermitglied des Verbandes werden. Auch juristische Personen wie z. B. Verbände, Organisationen und Institutionen sind als Fördermitglieder willkommen.
Personen, Gesellschaften und Vereinigungen, welche die notwendigen Voraussetzungen und Fähigkeiten besitzen, um Aufgaben im Verband zu übernehmen und bereit sind, ehrenamtliche Tätigkeiten im Verband zu übernehmen, können vom Vorstand zu ordentliche Mitglieder ernannt werden. Ordentliche Mitglieder haben in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung Stimmrecht.
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