Über 80 000 Marcumar Patienten in Deutschland messen ihren INR-Wert
selbst (früher als Quickwert bezeichnet) und passen ihre Blutgerinnungstherapie
selbständig an. In zahlreichen Studien wurde belegt, dass die
aktive Beteiligung des Patienten an der Steuerung seiner Therapie z. B. mit
Marcumar oder Coumadin, zu einer wesentlich besseren Einstellung im
therapeutischen Bereich führt. Etwa 50 % der Thromboembolien und Blutungen
werden dadurch verhindert. Abgesehen von der besseren Lebensqualität
des Patienten werden erhebliche Krankheitskosten vermieden.
Die damit erzielten Einsparungen überwiegen bei Weitem die Kosten für
das Messgerät und die notwendigen Teststreifen. Eine Kostenübernahme
durch die Krankenkassen ist für Patienten, die lebenslang eine Blutgerinnungstherapie
brauchen, auf Antrag durch den behandelnden Arzt möglich.
Die wichtigste Voraussetzung dafür ist die Schulung des Patienten durch
den Arzt.
Deshalb, sprechen Sie Ihren Arzt an, ob für Sie eine Blutgerinnungs-
Selbstkontrolle in Frage kommt.
Wie häufig muss der Patient Blutgerinnung selbst messen?
Grundsätzlich entscheidet der behandelnde Arzt,wann und wie oft der
Patient aus einem kleinen Bluttropfen seinen Blutgerinnungswert, den
INR-Wert, messen soll. In der Regel sollte er sich nicht häufiger als 100 Mal
im Jahr messen, im Einzelfall können jedoch auch mehr Messungen notwendig
sein. Diese Menge ist auch als durchschnittlicher Verbrauch im
"Hilfsmittelverzeichnis" Produktgruppe 21, Bundesanzeiger Ausgabe 147,
vom 9. August 2002 angegeben. Die notwendigen Teststreifen verordnet
der Arzt auf einem Kassenrezept. Nach § 31 Absatz 3 SGB V entfällt für
Blutteststreifen und damit auch für Blutgerinnungs-Teststreifen die
Zuzahlungspflicht für Versicherte.
Der Verband der Krankenversicherten Deutschlands empfiehlt:
- Verantwortungsvoll mit den Teststreifen umzugehen und nur nach Anweisung des Arztes die Messungen durchzuführen
- Den Arzt zu informieren,wenn die verordneten Teststreifen nicht ausreichen
- Die Blutgerinnungs-Selbstkontrolle gewissenhaft durchzuführen und die Therapie nach den Anweisungen des Arztes konsequent anzupassen
Ein langes und komplikationsfreies Leben wünscht allen Patienten ihr VKVD.
Werden Sie Mitglied im VKVD, die Interessensvertretung aller Krankenversicherten
in Deutschland, denn nur ein mitgliedstarker Verband kann Ihre
Interessen wirkungsvoll vertreten.
Der VKVD bietet seinen Mitgliedern kostenlos:
- Beratung in allen Fragen unseres Gesundheitswesen, z.B. ambulante und stationäre Behandlung, Reha, Pflege, Kuren, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel Versorgung,Vorsorgeleistungen etc.
- Auskünfte zu gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen
- Hilfestellung bei Leistungsverweigerung und Abrechnungsproblemen
- Information über medizinische Leistungen, Leitlinien, Behandlungsstandards und Qualitätsrichtlinien
- Hilfestellung bei möglichen Behandlungsfehlern
- Information über ihre Rechte gegenüber Krankenkassen, Ärzten, Krankenhäusern und anderen Heilberufen
Informationen über den VKVD, der die Interessen aller Krankenversicherten vertritt, erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 030 88625-287 oder per Fax 030 88625-326.
Verband der Krankenversicherten Deutschlands e. V.,
Bleibtreustraße 24, 10707 Berlin
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