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Blutgerinnungs - Selbstkontrolle Druckversion


Über 80 000 Marcumar Patienten in Deutschland messen ihren INR-Wert selbst (früher als Quickwert bezeichnet) und passen ihre Blutgerinnungstherapie selbständig an. In zahlreichen Studien wurde belegt, dass die aktive Beteiligung des Patienten an der Steuerung seiner Therapie z. B. mit Marcumar oder Coumadin, zu einer wesentlich besseren Einstellung im therapeutischen Bereich führt. Etwa 50 % der Thromboembolien und Blutungen werden dadurch verhindert. Abgesehen von der besseren Lebensqualität des Patienten werden erhebliche Krankheitskosten vermieden. Die damit erzielten Einsparungen überwiegen bei Weitem die Kosten für das Messgerät und die notwendigen Teststreifen. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist für Patienten, die lebenslang eine Blutgerinnungstherapie brauchen, auf Antrag durch den behandelnden Arzt möglich. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist die Schulung des Patienten durch den Arzt. Deshalb, sprechen Sie Ihren Arzt an, ob für Sie eine Blutgerinnungs- Selbstkontrolle in Frage kommt.

Wie häufig muss der Patient Blutgerinnung selbst messen?

Grundsätzlich entscheidet der behandelnde Arzt,wann und wie oft der Patient aus einem kleinen Bluttropfen seinen Blutgerinnungswert, den INR-Wert, messen soll. In der Regel sollte er sich nicht häufiger als 100 Mal im Jahr messen, im Einzelfall können jedoch auch mehr Messungen notwendig sein. Diese Menge ist auch als durchschnittlicher Verbrauch im "Hilfsmittelverzeichnis" Produktgruppe 21, Bundesanzeiger Ausgabe 147, vom 9. August 2002 angegeben. Die notwendigen Teststreifen verordnet der Arzt auf einem Kassenrezept. Nach § 31 Absatz 3 SGB V entfällt für Blutteststreifen und damit auch für Blutgerinnungs-Teststreifen die Zuzahlungspflicht für Versicherte.

Der Verband der Krankenversicherten Deutschlands empfiehlt:
  • Verantwortungsvoll mit den Teststreifen umzugehen und nur nach Anweisung des Arztes die Messungen durchzuführen
  • Den Arzt zu informieren,wenn die verordneten Teststreifen nicht ausreichen
  • Die Blutgerinnungs-Selbstkontrolle gewissenhaft durchzuführen und die Therapie nach den Anweisungen des Arztes konsequent anzupassen
Ein langes und komplikationsfreies Leben wünscht allen Patienten ihr VKVD. Werden Sie Mitglied im VKVD, die Interessensvertretung aller Krankenversicherten in Deutschland, denn nur ein mitgliedstarker Verband kann Ihre Interessen wirkungsvoll vertreten.

Der VKVD bietet seinen Mitgliedern kostenlos:
  • Beratung in allen Fragen unseres Gesundheitswesen, z.B. ambulante und stationäre Behandlung, Reha, Pflege, Kuren, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel Versorgung,Vorsorgeleistungen etc.
  • Auskünfte zu gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen
  • Hilfestellung bei Leistungsverweigerung und Abrechnungsproblemen
  • Information über medizinische Leistungen, Leitlinien, Behandlungsstandards und Qualitätsrichtlinien
  • Hilfestellung bei möglichen Behandlungsfehlern
  • Information über ihre Rechte gegenüber Krankenkassen, Ärzten, Krankenhäusern und anderen Heilberufen


Informationen über den VKVD, der die Interessen aller Krankenversicherten vertritt, erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 030 88625-287 oder per Fax 030 88625-326.


Verband der Krankenversicherten Deutschlands e. V.,
Bleibtreustraße 24, 10707 Berlin


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