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BLUTZUCKER-
MESSGERÄTE
INFORMATION ZUR VERORDNUNG VON BLUTZUCKER-TESTSTREIFEN FÜR DIE SELBSTKONTROLLE
Alle insulinbehandelten Diabetiker haben Anspruch auf ein Blutzucker-Messgerät und entsprechende auswertbare Teststreifen, sofern der Arzt die Selbstmessung aus medizinischer Sicht für notwendig hält und der Patient dazu befähigt und eingewiesen ist.
So entschieden die Spitzenverbände der Krankenkassen im Sommer 2000. Der Arzt darf ab sofort jedem Diabetiker mit Insulinbehandlung und Blutzucker-Selbstmessung, auch das Blutzucker-Messgerät auf Kassenrezept verordnen. Bisher wurden Blutzucker-Messgeräte nur dann von der Krankenkasse bezahlt, wenn ein Diabetiker wegen einer Farbsehschwäche oder Sehbehinderung die Teststreifen nicht visuell ablesen konnte. Blutzucker-Messgeräte sind "Hilfsmittel" und unterliegen keinem Arzt-Budget, d. h. keiner Begrenzung. Blutzucker-Teststreifen sind dagegen "nicht-apothekenpflichtige Arzneimittel" und unterliegen dem Arzneimittel-Budget für alle Ärzte. Diabetespatienten mit Insulinbehandlung und Blutzucker-Selbstkontrolle verursachen relativ hohe Verordnungskosten und stellen eine sogenannte "Praxisbesonderheit" dar. Diese Patienten sollte der Arzt seiner Kassenärztlichen Vereinigung mitteilen um seine höheren Verordnungskosten zu begründen und um einen Regress zu vermeiden. Blutzucker-Selbstkontrolle ist wichtig für eine gute Blutzuckereinstellung zur Vermeidung von Folgeerkrankungen. Blutzucker-Selbstkontrolle stärkt die Eigenverantwortung und verbessert langfristig die Lebensqualität. Anfragen bitten wir nur schriftlich zu stellen. Werden Sie und Ihre Familie Mitglied im Verband der Krankenversicherten Deutschlands e. V. (VKVD). Informationen über den VKVD, der die Interessen aller Krankenversicherten vertritt, erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 030 88 62 52 87 oder per Fax 030 88 62 53 26. Bleibtreustraße 24, 10707 Berlin Besuchen Sie die Seite www.diabetes-news.de. Dort erhalten Sie weiterführende Informationen zu diesem Inhalt. |
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