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ACHTUNG -
DIABETIKER
INFORMATION ZUR VERORDNUNG VON BLUTZUCKER-TESTSTREIFEN FÜR DIE SELBSTKONTROLLE
Durch eine gesetzliche Ausgabenbegrenzung für Verordnungen reagieren Ärzte teilweise übertrieben und verweigern z. B. Blutzucker-Teststreifen zur Selbstkontrolle auf Kassenrezept.
Jeder Diabetiker hat nach dem SGB V § 12 und § 31 ein Recht auf eine Verordnung von Blutzucker-Teststreifen zu Lasten der Krankenkasse, wenn "medizinisch notwendig". Diese Notwendigkeit stellt der behandelnde Arzt fest und sie besteht u. a. bei Patienten,
Mit Insulin behandelte Diabetespatienten belasten in der Regel nicht die durchschnittlichen Verordnungskosten, wenn der Arzt diese Patienten als "Praxisbesonderheit" seiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mitteilt. Was kann der Diabetespatient tun, wenn ihm sein Arzt ein Kassenrezept für Blutzucker-Teststreifen zur Selbstkontrolle verweigert?
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