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Wir über uns - Grundsätze
Was ist der VKVD?
Der VKVD versteht sich als Interessenvertretung aller Krankenversicherten in Deutschland, ist politisch und konfessionell neutral, gemeinnützig tätig und nach §51 AO steuerlich anerkannt.
Der VKVD vertritt die Interessen der Krankenversicherten gegenüber:
- dem Gesetzgeber
- den Krankenversicherungen
- den Selbstverwaltungen der Leistungserbringer. (Ärzte, Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen, nichtärztliche Heilberufe, Apothekern)
Bei allen Entscheidungen im Gesundheitswesen, soweit sie sich auf die Krankenversicherten auswirken, will der VKVD als Interessenvertreter der Versicherten aktiv mitwirken.
Aufgaben
Der VKVD hat sich die Aufgabe gestellt:
- die Rechte der Krankenversicherten zu vertreten und weiter zu entwickeln
- die Krankenversicherten über ihre Rechte zu informieren
- seine Mitglieder in allen Fragen unseres Gesundheitssystems zu beraten
- für den Erhalt und die Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitswesens auf hohem Niveau, leistungsfähig und bezahlbar sich einzusetzen.
- die Krankheitsvermeidung, Krankheitsfrüherkennung und -vorsorge zu fördern
- die Versorgung von chronisch Kranken zu verbessern
- die Eigenverantwortung der Krankenversicherten zu stärken
Arbeit im VKVD
Die Arbeit im VKVD ist in der Satzung und in der Geschäftsordnung festgelegt. Die Leitung und Verwaltung des VKVD obliegt dem Vorstand, er wird durch die Mitgliederversammlung gewählt und arbeitet ehrenamtlich. Die Entscheidungsprozesse werden in regionalen Unterorganisationen und Arbeitsgruppen vorbereitet. Die Kompetenz des Verbandes wird neben dem Vorstand durch einen unabhängigen Beirat gewährleistet. Für Sachentscheidungen werden der Beirat, Sachverständige und Mitglieder von Patientenselbsthilfeorganisationen einbezogen. Entscheidungen werden im Konsens angestrebt und durch den Vorstand, bzw. die Mitgliederversammlung beschlossen. Für die Umsetzung ist der Vorstand verantwortlich.
Mitarbeit im VKVD
Alle Mitglieder sind aufgefordert, aktiv zur Umsetzung der Ziele in Arbeitsgruppen, bei Veranstaltungen und durch Öffentlichkeitsarbeit mitzuarbeiten und Mitglieder zu werben.
Unabhängig von der Mitgliedschaft im VKVD, sind alle Bürger aufgerufen, durch Einbringen von Sach- und Fachkenntnissen an der Umsetzung der Verbandsziele mitzuwirken.
Mitgliedschaft im VKVD
Jeder Krankenversicherte und Mitversicherte, unabhängig ob pflicht-, freiwillig oder privatversichert, kann nach Antragstellung Fördermitglied des Verbandes werden. Auch juristische Personen wie z. B. Verbände, Organisationen und Institutionen sind als Fördermitglieder willkommen.
Personen, Gesellschaften und Vereinigungen, welche die notwendigen Voraussetzungen und Fähigkeiten besitzen, um Aufgaben im Verband zu übernehmen und bereit sind, ehrenamtliche Tätigkeiten im Verband zu übernehmen, können vom Vorstand zu ordentliche Mitglieder ernannt werden. Ordentliche Mitglieder haben in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung Stimmrecht.
Finanzierung des VKVD
Der Verband finanziert sich durch Mitgliederbeiträge, durch Veranstaltungen, Spenden und durch die ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes und der ordentlichen Mitglieder.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt z. Z.:
- für Einzelmitgliedschaft Mindestbeitrag EUR 18,- / Jahr
- für Familienmitglieder (Lebenspartner und Kinder) EUR 24,- / Jahr
- für Verbände, Organisationen nach Vereinbarung
Und hier kann man Mitglied werden.
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